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Im Weinberg

Kvevri-Wine-Standard

Unsere Richtlinien für eine hohe Biodiversität im Weinberg.

Ein Naturwein hoher Qualität kann nur aus einem Weinberg mit hoher Biodiversität stammen. Deshalb steht beim qualitätsorientierten Weinbau die Förderung der Biodiversität im Vordergrund. Diese umfasst die Themen Bodenaktivität, genetische Diversität, Gründüngung, Hecken, Leguminosen, Mischkulturen, Obstbäume, Sekundärkulturen, Vertikale Diversität, Wildpflanzen.

Wir orientieren uns an der “Charta für Weinberge in Biodiversität”, die von Hans-Peter Schmidt geschrieben im Ithaka-Journal zu finden ist: http://www.ithaka-journal.net/charta-für-weinberge-in-hoher-biodiversität .

Die Charta umfasst 10 Punkte:

  1. Die Förderung der Biodiversität im Weinberg durch die biologische   Aktivierung der Böden.
  2. Anlage dauerhafter Gründüngung mit Leguminosen in den  Rebzwischenräumen.
  3. Ganzjährig geschlossene artenreiche Begrünung mit autochthonen Blütenpflanzen.
  4. Anpflanzungen von Sträuchern an den jeweiligen Enden der Rebzeilen.
  5. Pflanzungen von Hecken als Zwischenlinien.
  6. Pflanzung von Obstbäumen zur Verbesserung der vertikalen Diversität.
  7. Anlage artenreicher Ausgleichsflächen von mindestens 2 x 20 m² pro Hektar.
  8. Einrichtung von Strukturelementen wie Stein- und Holzhaufen für Kleintiere.
  9. Anbau von mindestens einer Sekundärkultur in den Zwischenräumen der Hauptkultur.
  10. Alte Weinberge nicht roden sondern überalterte Weinstöcke einzeln ersetzen.

Diese Charta bildet den Grundstein für die Delinat Richtlinien, die als strengste Richtlinien Europas für den biologischen Weinbau gelten. (siehe: www.weinwissen-die strengsten bio-richtlinien europas und www.delinat-richtlinien für den biologischen weinbau…)

Weinberg ist nicht gleich Weinberg. Unterschiedliche Bodenverhältnisse, das Klima, die Höhe der Anbauflächen und einige andere Faktoren bestimmen den Charakter jeder Anbaufläche.

Entsprechend hat jeder Winzer unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen, um seinen Reben einen optimalen Standort mit hoher Biodiversität zu verschaffen. Die Charta für Biodiversität weist mit ihren 10 Punkten den Weg zu diesem Ziel.

Richtlinien für die Bearbeitung des Weinbergs

  1. Die für die Herstellung von Wein verwendeten Trauben müssen von eigenen  Weingärten kommen die vom Winzer bearbeitet werden.
  2. Für die Düngung dürfen nur organische Düngemittel verwendet werden.
  3. Die Begrünung soll durch Mähen, Walzen und Mulchen gepflegt werden.
  4. Eine Belüftung des Bodens soll im direkten Bereich der Rebe mit leichten Geräten vorgenommen werden.
  5. Für den Schutz und die Stärkung der Reben und die Verbesserung des Bodens dürfen nur pflanzliche Produkte und Extrakte verwendet werden.
  6. Chemisch-synthetische Insektizide, Akarizide, Nematizide, Fungizide und Herbizide sowie Wachstumsregulatoren sind verboten.
  7. Sulfite dürfen nur in besonders dringenden Fällen verwendet werden. Es soll angestrebt werden ganz auf Sulfite zu verzichten.
  8. Nur Neuanpflanzungen dürfen maximal 3 Jahre bewässert werden.
  9. Die Trauben müssen per Hand geerntet werden.

Unsere Richtlinien für eine hohe Biodiversität in unseren Weinbergen haben wir noch nicht alle vollständig umsetzen können. Doch zeigen uns die bisher erreichten Erfolge, dass wir auf der Zielgeraden angekommen sind.